Abkommen des Europarates zur Gewalt gegen Frauen

Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul Konvention)

Am 7. April 2011 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarates die Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; am 11. Mai 2011 wurde sie in Istanbul  zur Unterzeichnung aufgelegt. Die Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Bisher wurde sie von 22 Staaten ratifiziert (Stand: 5. Dezember 2016; der aktuelle Stand der Unterzeichnungen und Ratifizierungen findet sich hier).

Ziel und Inhalt der Konvention

Die Konvention verfolgt das Ziel, Opfer vor Gewalt zu schützen und die Straflosigkeit der Täter und Täterinnen zu beendigen. Die äusserst umfangreiche Konvention sieht unter anderem Massnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz und (zivil- und strafrechtliche) Verfahren vor. Ein weiteres Kapitel ist dem Themenbereich Migration und Asyl gewidmet.

Erfasst werden alle Formen von Gewalt gegen Frauen, einschliesslich häuslicher Gewalt, von welcher Frauen unverhältnismässig stark betroffen sind (Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, Stalking, physische und psychologische Gewalt und sexuelle Gewalt etc.). Die Mitgliedstaaten werden allerdings dazu ermuntert, die Konvention auf alle Opfer von häuslicher Gewalt anzuwenden, also auch auf Männer und Kinder (Art. 2). Vorbehalte sind nur zu ganz bestimmten Bestimmungen und unter restriktiven Bedingungen zulässig (Art. 78 f.).

Zur Kontrolle der Umsetzung der Konvention in den einzelnen Staaten ist die Einrichtung einer internationalen Gruppe von unabhängigen Expertinnen und Experten – «Group of expert on action against violence against women and domestic violence» (abgekürzt: GREVIO) – vorgesehen.

Weitere Informationen

Quelle: https://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/europarat-abkommen/gewalt-gegen-frauen/

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